Durch meine jahrelangen und einschlägigen Erfahrungen sowohl im Bereich des Public Sectors als auch in der Veranstaltungsbranche kann ich Sie bei Ihren Bestrebungen unterstützen und damit die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit ihrer Veranstaltung sicherstellen.
Veranstaltungen, ihre Inhalte und Zielgruppen sowie die mit ihrer Durchführung verbundenen Sicherheitsprobleme sind vielfältig. Mit diesen stark differierenden Veranstaltungskonzepten in variierender Umgebung gehen jeweils unterschiedliche Gefährdungen bzw. Bedrohungsbilder sowie Schutzziele hervor. Diese bedingen eine individuelle Beurteilung der notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Sicherheitskonzeption für jede Veranstaltung. Auf der anderen Seite müssen die anerkannten Regeln der Technik sowie die Konzepte und Vorgehensweisen der öffentlich-rechtlichen und privaten Sicherheitspartner aus Gründen der Effizienz eine gewisse Allgemeingültigkeit aufweisen. Die verhältnismäßige, angemessene Adaption auf die jeweilige Veranstaltung oder Versammlungsstätte ist daher unabdingbar.
Unter Berücksichtigung der dargelegten Pflichtbindungen ist durch jeden Veranstalter/Betreiber ein professionelles Sicherheitsmanagement unabdingbar. Es sind angesichts der strengen Rechtsprechung alle notwendigen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich vorhersehbarer und beherrschbarer Gefahrenlagen ist Pflicht. Dabei sind nicht nur die anerkannten Regeln der Technik (z.B. der DIN-Normen) zu berücksichtigen, sondern auch Sicherheitsvorkehrungen, die bei vergleichbaren Veranstaltungen national und international üblich sind.
In der Regel ist dazu ein konkretes und dezidiertes Sicherheitskonzept notwendig
weshalb die zuständigen Behörden daher rechtzeitig einbezogen werden sollten.
Die beschriebenen Besonderheiten der Sicherheit bei Veranstaltungen erleichtern im ungünstigen Fall die Entstehung gravierender sicherheitskritischer Ereignisse, sofern sie im Vorfeld nicht ausreichend bedacht und durch eine Sicherheitskonzeption aufgefangen werden.
Immer wieder führt wieder schlecht vorbereitetes Crowd Management - im Sinne einer systematischen Planung und Umsetzung von Lenkungsmaßnahmen für Personenströme und Menschenmassen - bei Veranstaltungen unterschiedlicher Art zu sicherheitskritischen Ereignissen. Dabei hängt die Sicherheit bei Großveranstaltungen stark von der risikominimierenden Besucherführung ab. Dieser Zusammenhang ist in Deutschland seit dem Unglück bei der Loveparade in Duisburg im Jahr 2010 mit 21 toten Besuchenden und über 500 Verletzten wieder stark in den Fokus der breiten Öffentlichkeit, aber auch der direkt betroffenen Veranstalter und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) geraten.
Eine seriöses Risikomanagement beginnt bereits mit der Analyse der grundsätzlichen und sicheren Machbarkeit einer Veranstaltung, wobei u.a. die Wahl des Veranstaltungsortes sowie die Zielgruppen der Veranstaltungen betrachtet werden müssen.


Beratung in der Zusammenarbeit mit BOS
Die sachgerechte Planung der Veranstaltungssicherheit bedingt vertiefte Kenntnisse des allgemeinen und rechtlichen Regelrahmens und der lokalen Zuständigkeiten sowie darauf aufbauend eine einvernehmliche Abstimmung des erarbeiteten Sicherheitskonzepts mit allen involvierten Stellen.
Der Zusammenarbeit mit den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) kommt ein immer größer werdender Stellenwert zu, gleichsam wird sie für alle Beteiligten immer anspruchsvoller. Für die zuständigen Genehmigungsbehörden stehen dabei klare Genehmigungsprozesse auf Basis möglichst einheitlicher und aktueller Grundlagen im Vordergrund; Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst müssen bereits bei kleineren und mittleren Veranstaltungen Einsatzkonzepte gemeinsam mit dem Veranstalter entwickeln und umsetzen.

Für BOS-Vertreter, die nicht regelmäßig mit diesem Thema konfrontiert sind, stellt die gemeinsame Planung und Durchführung einer sicheren Veranstaltung schnell eine große Herausforderung dar, insbesondere unter den dem Veranstalter obliegenden öffentlich-rechtlichen Sicherheitspflichten (Versammlungsstättenverordnung, Bau-, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Straßen-, Straßenverkehrs- und Wegerecht, Umweltrecht und Nachbarrecht, Immissionsschutz, Naturschutz, Tierschutz, Gewässerschutz, Jugendschutzrecht, Gewerbeordnung, etc.).
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